Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Erste Abtheilung. 
Gegenstände, welche gar keiner Abgabe unterworfen sind. 
1) Abfälle von Glashütten, desgleichen Scherden und Bruch von Glas 
und Porzellan; von der Bleigewinnung (Bleigekrätz, Bleiabzug oder 
Abstrich und Bleiasche); von der Gold= und Silberbearbeitung (Münz- 
rätze); von Seifensiedereien die Unterlauge; Blut von geschlachtetem 
Vie, sowohl flüssiges als eingetrocknetes; 
2) Bäume, Sträuche und Reben zum Verpflanzen, ingleichen lebende Ge- 
wächse in Töpfen oder Kübeln; 
3) Bienenstöcke mit lebenden Bienen; 
4) Branntweinspülig; 
5) Dünger, thierischer; desgleichen andere Düngungemittel, als: ausgelaugte 
Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Juckererde, Düngesalz, letzteres 
nur auf besondere Erlaubnißscheine und unter Kontrole der Verwen- 
dung; auch künsiliche Düngungsmittel auf besondere Erlaubniß; 
6) Eier; 
7) Erden und Exze, die nicht mit einem Jollsatze namentlich betroffen sind, 
als: Bolus, Bimsstein, Blutstein, Braunroth, Braunstein; gelbe, grüne, 
rothe Farbenerde; roher Flußspath in Stücken, roher Gips, gebrannter 
Gips und Kalk, Graphit (Reißblei, Wasserblei); Kobalterze; rohe Kreide, 
Lehm, Mergel, Ocker, Rothstein, Sand, Schmirgel, Schwerspath (in 
keystallisirten Stücken), gewöhnlicher Töpferthon und Pfeifenerde, Töpfer- 
thon für Porzellanfabriken (Porzellanerde), Tripel, Umbra, Walkererde 
u. a.; auch Eis, rohes; 
8) Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der 
Zollgrenze durchschnittenen Landgutes, dessen Wohn= oder Wirthschafts- 
Gebäude innerhalb dieser Grenze belegen sind; 
9) Fiche, frische, und Krebse (Flußkrebse); desgleichen frische unausgeschälte 
uscheln; 
10) Feldfrüchte und Getreide in Garben, wie dergleichen unmittelbar vom 
Felde eingeführt werden; Flachs und Hanf, geröstet oder ungeröstet, in 
Stengeln und Bunden; ferner Gras, Futterkräuter und Heu, auch Heu- 
saamen; 
11) Gartengewächse, frische, als: Blumen, Gemüse und Krautarten, Kar- 
toffeln und Rüben, eßbare Wurzeln 2c., auch frische Krappwurzeln, in- 
(Nr. 5244) gleichen
	        
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