Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

  
Benennung der Gegenstände. 
  
  
Abfälle: 
von Gerbereien das Leimleder; Thierflechsen, Abfälle und Theile von 
rohen Hauten und r** abgenutzte alte Lederstücke, desgleichen sonstige 
lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfälle, Hörner, Hornspitzen, 
Hornspäne, Klauen und Knochen, letztere mögen ganz oder zerkleinert sein 
Anmerk. Knochen, seewärts von der Russischen bis zur Mecklenburgischen Grenze aus- 
gehend, zollfrei. 
Baumwolle und Baumwollenwaaren: 
a)RoheBaumwolle................................................... 
b) Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Wolle oder Leinen: 
1) ungebleichtes ein= und zweidrähtiges, und Watten 
2) ungebleichtes drei= und mehrdrahtiges, ingleichen alles gebleichte oder 
gefärbteGarn........................·...........·.........·...... 
c)Bautnwollene,desgleichenausBaumwolleundLeinen,ohneBeimischung 
von Seide, Wolle und anderen Thierhaaren gefertigte Zeuge und Strumpf- 
waaren, Spitzen (Tüll), Posamentier-, Knopfmacher-, Seicker= und Putz- 
waaren; auch dergleichen Zeug= und Strumpfwaaren mit Wolle Besict 
ober brochirt; ferner Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfäden 
(Lahn) und Baumwolle oder Baumwolle und Leinen, außer Verbindung 
mit Seide, Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing, Stahl und an- 
deren Materiallin .. ........ ..... ... 
Blei und Bleiwaaren: 
a) Rohes, in Blöcken, Mulden rc., auch altes, desgleichen Blei-, Silber= 
und Goldglätteeeeeeenenennn: . . .. . . . .. 
b) Grobe Bleiwaaren, als: Kessel, Roͤhren, Schrot, Platten ꝛe., auch ge- 
rolltes Bliiiiiii..AA . . . . 
c) Feine Bleiwaaren, als: Spielzeug ꝛc. ganz oder theilweise aus Blei, auch 
dergleichen lackirte Waactn . . ... .
	        
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