— 310 —
Benennung der Gegenstände.
Bürstenbinder= und Siebmacherwaaren:
a) Grobe, in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Politur und Lack
b) Feine, in Verbindung mit anderen Materialien (mit Ausnahme von edlen
Metallen, feinen Metallgemischen, echt vergoldetem oder versilbertem Me-
tall, Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen, Korallen oder Steinen), auch
Siebböden aus Pferdeharren .. . . ..
Droguerie= und Apotheker-, auch Farbewaaren:
a) Chemische Fabrikate für den Medizinal= und Gewerbsgebrauch, auch Prä-
parate, ätherische und andere Oele, Säuren, Salze, eingedickte Säffe;
desgleichen Maler-, Wasch-, Pastellfarben und Tusche, Farben= und
Tuschkasten, feine Pinsel, Mundlack (Oblaten), Englisch-Pflaster, Siegel-
lack 2c.; überhaupt die unter Droguerie-, Apotheker= und Farbewaaren
gemeiniglich begriffenen Gegenstände, sofern sie nicht besonders ausge-
nommen nndd. . . .. "..............
Anmerk. zu a. Ricinusoͤl, in Faͤssern eingehend, wenn bei der Abfertigung auf den Zentner
ein Pfund Terpentinöl oder ein Achtelpfund Rosmarlnoͤl zugesetzt worden,
trdgt die allgemeine Eingangsabgabe.
Ausnahmen treten jedoch folgende ein, und zahlen weniger:
b) Aaunnnn .... .. . . . . . .
c) Bleiweiß (Kremserweiß), rein oder versetzt, Chlorkalllll
) Eisenvitriol (grüner); Eisenbeizen, einschließlich Eisenrostwasserr
e) Erzeugnisse, folgende rohe, des Mineral-, Thier= und Pflanzenreichs:
2) Aloe, Gallaͤpfel, Harze aller Gattung, europaͤische und außereuropaͤische,
roh und gereinigt; Kreuzbeeren, Kurkume, Quercitron, Saflor; Salpeter,
gereinigter und ungereinigter salpetersaures Natron; Sumach, Schwefel,
Terpentin, Waid und lllllllll ... . .. . . ..