Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

  
Benennung der Gegenstände. 
  
11. 
  
2) belegtes und unbelegtes, gegossenes und geblasenes, wenn das Stuͤck 
mißt: 
Quadrat- Quadrat- Rheinbayerische 
zoll zoll Preußisch Altbayerische Quadratzoll. 
über 288 bis 576 oder bis 666 oder 5114 
570 = 1000 
*l n 
1000 1400 - 
1400 = 1900 - 
: 1900 Quadratzoll Preußissssgg . . . . . . . . .. 
Anmerk. Rohes ungeschliffenes Spiegelglas wird gegen die allgemeine Eingangsabgabe 
eingelassen. 
e) dardiges bemaltes oder vergoldetes Glas ohne Unterschied der Form, 
auch Glaswaaren in Verbindung mit unedlen Metallen und anderen nicht 
zu den Gespinnsten gehbrigen Urstoffen; detgleichen Spiegel, deren Glas- 
tafeln nicht über 288 Preußische Quadratzoll das Stück messen 
Anmerk. Spiegel von größeren Dimensionen des Glases zahlen, ohne Rücksicht auf die 
Rahmen, den Eingangszoll nach obigen Stücksätzen für Spiegelglas, den Dimen= 
sionen des Glases gemäßt; falls sich der Eingangszoll danach aber geringer als 
10 Rthlr. oder 17 Fl. 30 Kr. vom Zentner büecchun, diesen Satz. 
Häute, Felle und Haare: 
a) Rohe (grüne, gesalzene, trockene) Häute und Felle zur Lederbereitung; rohe 
behaarte Schaaf-, Lamm= und Ziegenfelle; rohe Pferdehaae .. 
b) Felle zur Pelzwerk-(Rauchwaaren-) Bereitunngg 
c) Hasen= und Kaninchenfelle, rohe, und -ZJaree . .. 
d) Haare von Rindvieh; Ziegenharenn ... 
Holz, Holzwaaren 2c. 
a) Brennholz beim Wassertransporrttttr..... 
b) Bau= und Nutzholz beim Wassertransport, oder beim Landtransport zur 
Verschiffungsablage: 
1) Eichen-, Ulmen-, Eschen-, Ahorn-, Kirsch-, Birn-, Apfel-, Pflaumen-, 
Kornel= und Nußbaumboosstszstststs.
	        
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