Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

— 327 — 
  
Abgabensätze 
  
Maaßstab den 30.. Für Tara wird vergület 
di nach dem 30-Thaler-Fuß, nach dem 524-Gulden-Fuß, vom Zentner 
beim beim Brutio-Gewicht 
V rutto--Qe " 
erzollung Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang. 
Rihlr: Sgr. Rihlr. Sgr. Fl. Xt. Fl. Er. Pfund. 
  
1 Zentr.0 . . 87 30*) 13 in Katben. 
9 in Ballen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
20 in Fässern und Kisten. 
4) Nach der Allerhöchsten Kabinetkorder vom 10. Oktober 1845 unterliegen Waaren ans Golb oder Silber, feinen Metall- 
emlschen, Metallbronze (echt vergoldet), echten Perlen, Korallen oder Steinen gesertigt, oder mit Gold oder Silber belegt; ferner 
aren aus vorgenannten Stoffen in Verbindung mit Alabaster, Bernstein, Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt und unechten Steinen) 
seine Varfümerien; Stutzuhren mit Ausnahme derer in hölzernen Gehäusen; Kronleuchter mit Hrange Gold, oder Silberblatt; Fächer; 
kunstliche Blumen und zugerichtete Schmuckfedern bis auf weitere Bestimmung einem Eingangszolle von 100 Rthlrn. (175 Fl.) pro entner. 
(Nr. S344.) 46“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.