Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Benennung der Gegenstände. 
  
  
*) Dle Jollsätze für Dus und Syrop sind durch die Mußstab 
Verordnung vom 31. Mai 
t) Salz (Kochsalz, Steinsalz) ist einzuführen verboten; bei gestatteter Durch- 
fuhr wird die Abgabe besenders bestimmt. 
u) Syrop“",) 
V) Taback: 
1) Tabacksblätter, unbearbeitete, und Stengell ... 
2) Tabacksfabrikate: 
Rauchtaback in Rollen, abgerollten oder entrippten Blättern, oder 
geschnitten; Karotten oder Stangen zu Schnupftaback, auch Tabacks- 
mehl und Abfälllll. 
(#) Cigarren und Schnupftabacc“ 
W) Teeeee....II- 
X) Zucker?) 
  
858 bestimmt und betragen vom Eingangsabgabe. 
r #Oubt.L At. 
  
1) 8 
) Brod- und Hut., Kandls., Bruch- oder Lumpen- 1 —— # e- ** 
und weißer gestoßener Zucker 1 Jentner. 10—73 2 36 r-*d en 8 
ia Körbem. 
13 la Fässer-Inabame 
b)RohzncketundJakin(Zackektmhl)............... 1 Jentner. 8 14 6 6 #r 5r *8 Gel. 
-hc) Rohzucker für inländische Siedereien zum Raffiniren in Kisten don 8 Jentnern und der- 
unter den besonders vorzuschreibenden Bedingungen 5 “, eiter 3 Zatt 
2) Syrop 
und Kontrolen . N.. 1 Jentner. 5— 8 45 88 auzerenropkischen F4 
(Tapassers, Cranjan-, 
7 in orberrs Körben. 
6 (u Ballen. 
.......................................... 1 Jentuer. 3— 5 15 cr 
Auflösungen von Jucker, welche als solche bei der 
Revision bestimmt erkannt werden, unterliegen dem 
rche zu 1 a. aufgeführten Eingangszolle für 
ucker. 
  
  
  
  
  
 
	        
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