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Ausnahmsweise ist zu entrichten:
Von Salz (25 l.), wenn solches durch die Häfen von Danzig, Me-
mel und über Pillau eingeführt wird zum Bedarf der Königlich Pol-
nischen Salzadministration unter Kontrole der Königlich Preußischen
Salzadministration, von der Preußischen Lest . .. 3 Rthlr.
II. Abschnitt.
Bei der Durchfuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebietes oder
auf nachgenannten Straßen wird von den bei dem Ein= und Ausgange höher
belegten Gegenständen an Durchgangsabgabe nur erhoben:
A. Von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder,
oder auf der Straße über Neu-Berun, oder endlich auf der Eisenbahn
über Myslowitz ein= und links der Oder oder auf der Straße über
Neu-Berun, oder auf der Eisenbahn über Myslowitz, oder endlich durch
die Odermündungen wieder ausgehen (mit Ausschluß der Durchfuhr auf
den nachstehend unter B. und C. bezeichneten Straßenzügen), vom
Zentternrnr 5 Sgr. oder 174 TKr.
B. Von Waaren, welche
1) über die südliche Grenzlinie von Saarbrücken bis zur Donau (beide
eingeschlossen) ein= und wieder ausgehen; ingleichen, welche
2) rheinwärts eingeführt, aus den Häfen zu Mainz und Biebrich oder
oberhalb gelegenen Rheinhäfen, aus Mainhäfen oder aus Neckar-
häfen über die Grenzlinie von Mittenwald bis zur Donau (diese
eingeschlossen) wieder ausgehen, und umgekehrt; ferner, welche
3) über die Grenzlinie von Schusterinsel in Baden bis Waidhaus in
Bayern (beide Orte eingeschlossen) ein= und wieder ausgehen, vom
Zentnrnrnerr 22 Sgr. oder 83 Xr.
C. Von Waaren, welche rheinwärts eingeführt, aus den Häfen zu Mannz
und Biebrich oder aus oberhalb gelegenen Rheinhäfen über die Grenz-
linie von Saarbrücken bis Neuburg a. R. (beide Orte eingeschlossen)
wieder ausgehen, oder umgekehrt, vom Zentner. 14 Sgr. oder 43 Kr.
D. Von Vieh, welches auf den vorstehend unter B. und C. bezeichneten
Straßen durchgeführt wird, sowie von demjenigen, welches
1) auf der linken Rheinseite ein= und wieder ausgeht, und
2) auf der linken Rheinseite nördlich von Saarbrücken eingeht, und
über die südliche Grenzlinie zwischen Neuburg am Rhein und Mit-
tenwald in Bayern (diesen Drt eingeschlossen) wieder ausgeht, oder
umgekehrt,
und zwar: vom Stück:
Rthlr.gr. F. Tr.
Zuchtstieren, Kühen und Jungviceh . ..
von Sadugefüllen, Schweinen und Schaafvieh
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von Pferden, Maulthieren, Eseln, Ochsen
Jabrgang 1860. (Nr. 5244.) 49 III. Ab-