Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

– 388 — 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder. 
Obligation 
des Rosenberger Kreises 
zweite Serie, Littr. .. . .. — 
uͤber .. . . . . . Thaler Kurant. 
Auf Grund des unten .. bestätigten Kreistagsbeschlusses 
vom 26. November 1859. wegen Aufnahme einer Schuld von 70,000 Thalern, 
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Rosenberger 
Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens 
des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld v0voo 
Thalern Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 70,000 Rthlrn. geschieht vom 
Jahre 18609. ab allmälig bherhalt eines Zeitraumes von sechs und dreißig 
Jahren aus einem zu diesem Behufe gebilderen Tilgungsfonds von wenigstens 
ein und ein Drittel Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge- 
tilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1809. ab in dem 
Monate Oktober jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht 
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt- 
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, 
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer 
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück- 
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung er- 
folgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem 
Amtsblatte der Könglichen Regierung zu Marienwerder, der Königsberger Zei- 
tung, sowie in dem Rosenberger Kreisblatt. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozemt jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gebe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Rosenberg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeitl. 
Mit
	        
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