Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Rosenberger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe zu der 
Obligation des Rosenberger Kreises 
Littr. .. . . .. W übeer Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . ### Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Rosenherg, sofern dagegen Seitens des als solchen legiti- 
mirten Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch einge- 
gangen ist. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau 
im Rosenberger Kreise. 
  
(Nr. 5253.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Juni 1860., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee 
von Kupp nach Kreuzburgerhütte im Kreise Oppeln. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Kupp nach Kreuzburgerhürte u#m Kreise Oppeln, Regierungsbezirks 
Oppeln, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Oppeln das Expro- 
Friationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug 
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recb zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte- 
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Besiimmungen auf den Staats- 
(Nr. 5252—5253.) Chausseen
	        
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