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Gesetz-Sammlung
für die
Koͤniglichen Preußischen Staaten.
Nr. 27.—
(Nr. 5254.) Allerhschster Erlag vom 27. Juni 1860., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Niedermarsberg, im Kreise Brilon, Regierungsbezirk Arnsberg, nach
der Waldeckschen Grenze in der Richtung auf Hesperinghausen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Niedermarsberg, im Kreise Brilon, Regierungsbezirk Arnsberg,
nach der Waldeckschen Grenze in der Richtung auf Hesperinghausen genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Brilon- das Expropriationsrecht fü
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese
Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Brilon gegen Uebernahme der künfti-
gen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref-
fenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Ehauseepollzei Vergeten auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Baden--Baden, den 27. Juni 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jabrgang 1860. (Nr. 5254— 5255.) 55 r. 5255.)
Ausgegeben zu Berlin den 25. August 1860.