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Provinz Westphalen, Negierungsbezirk Arnsberg.
Obligation
des Kreise Brilon
Littr. . . . . .
über Thaler Kurant
II. Serie.
9 Grund des unten bestatigten Kreistagsbeschlusses
wegen Aufnahme einer Schuld von 00,000 Thalern,
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Kreises Bri-
lon Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seilens des
Gldubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo Tha
lern Kurant nach dem gesetzlich geltenden Muͤnzfuße, welche fuͤr den Keis
koncrahirt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Nückuahsung der ganzen Schuld von 600,000 Rehlrn. geschieht vom
Jahre 1861. ab allmalig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs=
fonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unker Zuwachs der Zinsen von
den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungs-
planes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Til-
gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie saͤmmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kuͤndigen. Die ausgeloosten, sowie die
ekuͤndigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Sa und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol-
en soll, öffentlich bekannt gemacht. Oiese Bekanntmachung erfolgt sechs,
rei, zwei und Einen Monak vor dem Zahlungstermine in dem Preußischen
Staats-Anzeiger, den Amtsblatern der Königlichen Regierungen zu Arnsberg,
Minden und Münster, der Cölnischen Zeitung und dem Briloner Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergesialt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjaͤhrlichen Terminen, am . ien und am tten
von heute an gerechnek, mit vier Prozent jährlich in hlescher NRümhsben mit je
nem verzinset.
Die Auszahlung der Jinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
zgabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Brilon, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Flligkeitstermins folgenden Zeit.
(Nr. 5255.) 5555 Mit