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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
Nr. 26.——
(Nr. 5257.) Staatsvertrag zwischen Preußen und dem Großherzogthum Hessen über die
zwischen Cöln und Gießen zu erbauende Eisenbahn. Vom 7. Juli 1860.
S.. Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preußen, im Namen Er.
Majesiät des Königs von Preußen, und Seine Königliche Hoheit der Groß-
herzog von Hessen und bei Rhein, in dem Wunsche übereinstimmend, eine Eisen-
bain zwischen Cöln und Gießen hergestellt zu sehen, haben zum Behufe einer
hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernanne:
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preußen:
Allerhöchstihren Regierungspräsidenten Eduard v. Möller, Ritter des
Rothen Adlerordens zweiter Klasse mit Eichenlaub, Komthur des Kö-
niglichen Hausordens von Hohenzollern, Komthur erster Klasse des
Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmüthigen,
Kommandeur des Civilverdienst-Ordens vom Niederländischen Löwen,
Hammardeur zweiter Klasse des Königlich Hannoverschen Guelphen=
rdens;
Sine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei
ein: «
Allerhoͤchstihren Geheimen Staatsrath Friedrich Georg v. Bechthold,
Kommandeur zweiter Klasse des Großherzoglich aeßschen Ludewigs=
Ordens, Komzzur erster Klasse des Großherzoglich Hessischen Verdienst-
Ordens Philipps des Großmüthigen, Ritter des Königlich Preußischen
Rothen Adlerordens zweiter Klass, Kommandeur des Königlich Spa-
nischen Ordens Karls III.
und
Allerhöchstihren Ministerialrath August Schleiermacher, Ritter ersler
Klasse des Großherzoglich Hessischen Verdiensiordens Philipps des
Sohrgong 1860. (Nr. 5257.) 57 Groß-
Ansgegeben zu Berlin den 10. September 1860.