Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

— 426 — 
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg. 
Zins-Kupon 
zur 
Obligation des Altmärkischen Wische-Deichverbandes 
Litlr. — 
uͤber .. .. . Thaler .. . . . Silbergroschen . Pfennige. 
Der Inhaber diesze Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
............... 8.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbemerkten Obli- 
gatton für das Selliatt von . . . bis 
mit (in Buchstaben) . . .. Thaler . . ... Silbergroschen Pennige bei der 
Deichkasse .......... 
Seehausen in der Altmark, den 1teenn 18. 
Das Deichamt des Altmärkischen Wische-Deichverbandes. 
(Facsimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Eingetragen im Register W4.4 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, 
vom Tage der Lautgreit ab, erhoben wird. 
  
Nr. 3262—363.) (Nr. 5263.)
	        
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