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(Nr. 5283.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Neustadt-Magdebur-
ger Stadt-Obligationen zum Betrage von 25,000 Thalern. Vom 8. Ok-
tober 1800.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,
Regent.
Nachdem der Magistrat der Stadt Neustadt-Magdeburg mit Genehmi-
gung der Stadtverordnet sammlung darauf angetragen hat, die zum Bau
eines Schulhauses für die neu errichtete Bürgerschule, zur Beschaffung einer
zweiten Dampfmaschine für die städtische Wasserkunst und zum Ankauf eines
Grundstücks, auf welchem die städtischen Wasserwerke angelegt worden sind,
erforderlichen Ausgaben durch ein Anlehen von 25,000 Rechlr. decken und zu
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Sctadt-
Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des
Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine
Zahlungsverpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Pri-
vilegium zur Ausstellung von 25,000 Rthlrn. Neustadt-Magdeburger Stadt-
„Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in 250 Apoims zu
100 Rthlrn. auszufertigen mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und,
von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgesiellten Tilgungsplane
durch Ausloosung oder Ankauf innerhalb vierzig Jahren von der Zeit der
Emission an zu amortistren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, die lan-
desherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen
in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu
bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den 8. Oktober 1860.
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Schwerin.
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