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Fruͤhere Beschluͤsse einer Generalrersammlung können in einer späteren
nur dann abgeändert werden, wenn dies bei der Berufung als Berathungs-
gegenstand angegeben wird.
Alle nach den Bestimmungen dieses Kapitels gefaßten Beschlüsse und
bollbagenen Wahlen sind für alle Aktionaire verbindlich, auch wenn dieselben
den Generalversammlungen nicht beiwohnten oder nicht stimmberechtigt waren.
Artikel 34.
Nur von einer außerordentlichen Generalversammlung kann, vorbehaltlich
der landesherrlichen Genehmigung, mit einer Mehrheit von drei Vierteln der
Stimmen der anwesenden Mitglieder über Modifikationen, Zusätze und Aende-
rungen in den gegenwärtigen Statuten Beschluß gefaßt werden.
Kapitel V.
Bilanz. Diovidende.
Artikel 35.
Das Rechnungsjahr der Gesellschaft fängt mit dem 1. Juli an und
endigt am 30. Juni des folgenden Kalenderjahres. Auf den 30. Jumi wird
die innerhalb drei Monaten aufzustellende Jahresbilanz geschlossen. Zu dem
Ende wird von der Direktion ein vollständiges Inventar über die Besitzungen
und Ausstände der Gesellschaft und deren Schulden, überhaupt über die Aktiva
und Passiva der Gesellschaft errichtet. In dem Inventarium wird auf den Zu-
stand der Utensilien zur richtigen Bestimmung ihres Werthes Rücksicht genommen;
wie viel dem Werthe der Immobilien, Maschinen und Mobilien, welche zum
Kapital der Gesellschaft gehören, abgeschrieben werden soll, bestimmt der Ad-
ministrationsrath.
Artikel 36.
Der Ueberschuß der Aktiva nach Abzug der sämmtlichen Passiva, Ver-
waltungs= und Betriebskosten bildet den Reingewinn. Inwiefern bei der Fest-
stellung des Reingewinnes Ausgaben für Bauten, Ausrichtungsarbeiten in den
Gruben und überhaupt für Zwecke, wodurch das Kapitalvermögen der Gesell-
schaft nicht verringert wird, zur Berücksichtigung kommen sollen, bestimmt all-
jährlich der Administrationsrath.
Derselbe hat die von der Direktion aufgestellte Bilanz zu prüfen, nach
Richtigfinden festzustellen und demnächst der Oirektion die Decharge zu ertheilen.
Der jährlichen ordentlichen Generalversammlung wird die Bilanz in ihren
Hauptpositionen, welche die verschiedenen Geschäftszweige darzustellen funnt
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