Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

Behandlung
der  Nachnahmesend-



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Formular.
(Vorderseite.)
Des  Empfängers.
Stand  Name.  Wohnung.

Daß  ich  Endesunterschriebener  von  de  Posthierselbst
  einen  recommandirten  Brief  aus
von
richtig  erhalten,  bescheinige  hiermit.
den  18

EIIL
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Vollzogen  nach  dem  Aufgabeorte  des  Briefs  zurückzusenden.
(Rückseite.)
Retourrecepisse.
nach

#34.  Denjenigen  Sendungen,  auf  welchen  eine  Nachnahme  (ein  Postvorschuß)  haftet,
  sind  am  Aufgabeorte  Rückscheine  nach  untenstehendem  Formulare  beizufügen,  welche
von  der  Abgabepostanstalt  nach  der  Einlösung  des  Vorschusses  ohne  Verzug,  oder  im
Falle  der  Nichteinlösung,  spätestens  nach  vierzehn  Tagen  zugleich  mit  der  nicht  eingelösten
Sendung  nach  dem  Aufgabeorte  mit  dem  Vermerke  über  die  erfolgte  oder  nicht  erfolgte
Einlösung  zurückzusenden  sind.

Bei  längerem  Ausbleiben  des  Rückscheins  hat  die  Postanstalt  am  Aufgabeorte  ihrer
vorgesetzten  Postbehörde  behufs  der  Abstellung  der  Unregelmäßigkeit  Anzeige  zu  erstatten.

 

 

 

Formular.
(Vorderseite.)
Rückschein  über  Postvorschußgegenstände.
D  Post  zu  wolle  hierunter
bemerken,  ob  d  mit  der  heutigen  Post  dahin  abgehende  an
in  „worauf  Postvorschuß
haften,  eingelöset  worden  ist,  oder  nicht?
,  den  ten  18

Post-