Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Jr. 5297.) Allerhöchster Erlaß vom 12. November 1860., betreffend die Verleihung der 
figkalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhallung der Kreis- 
Chaussee im Saalkreise des Regierungsbezirks Merseburg von Kaltenmark 
nach Unter-Plotz, sowie für die Fortführung dieser Chaussee von Unter- 
Plötz über döbejün nach Domnitz zum Anschluß an die Magdeburg-Leip- 
ziger Staatsstraße. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Saalkreise des Regierungsbezirks Merseburg von Kaltenmark nach Unter- 
Mötz, anstatt der durch Meine Order vom 9. Oktober 1858. genehmigten 
Chaussee von Kaltonmark nach Ober-Plötz, sowie die Fortführung dieser Chaussee 
von Unter-Plötz über Löbejün nach Domnitz zun Anschluß an die Magdeburg- 
Leipziger Staatsstraße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Saalkreise 
das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnatne der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma- 
terlalien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise ge- 
en Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschleeglich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Tefreiungen sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Steats-hausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Beslim- 
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur An- 
wendung kommen. 
Der gegenwärige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den t0. November 1860. 
Im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regeut. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 5296.)
	        
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