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(Jr. 5297.) Allerhöchster Erlaß vom 12. November 1860., betreffend die Verleihung der
figkalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhallung der Kreis-
Chaussee im Saalkreise des Regierungsbezirks Merseburg von Kaltenmark
nach Unter-Plotz, sowie für die Fortführung dieser Chaussee von Unter-
Plötz über döbejün nach Domnitz zum Anschluß an die Magdeburg-Leip-
ziger Staatsstraße.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
im Saalkreise des Regierungsbezirks Merseburg von Kaltenmark nach Unter-
Mötz, anstatt der durch Meine Order vom 9. Oktober 1858. genehmigten
Chaussee von Kaltonmark nach Ober-Plötz, sowie die Fortführung dieser Chaussee
von Unter-Plötz über Löbejün nach Domnitz zun Anschluß an die Magdeburg-
Leipziger Staatsstraße genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Saalkreise
das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnatne der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma-
terlalien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise ge-
en Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschleeglich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Tefreiungen sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Steats-hausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Beslim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur An-
wendung kommen.
Der gegenwärige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den t0. November 1860.
Im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regeut.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5296.)