Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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dal hat hier nur die rechtzeitige und tuͤchtige Ausfuͤhrung des Regulirungsplans 
zu kontroliren. 
Abaͤnderungen dieser Verordnung koͤnnen nur unter landesherrlicher Ge- 
nehmigung erfolgen. 
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem 
Koͤniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 31. Oktober 1859. 
¶L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
Simons. Gr. v. Puͤckler. 
Anlage ad g. 13. 
Verzeichniß 
der Meliorationswerke, welche dem Drömlingsverbande nach 
Zuschlagung der Klötzeschen Amtsbörfer zu unterhalten 
obliegen. 
I. Gräben. 
1) Der Moor-, Grenz= und Flöthgraben: 
a) zwischen den Feldmarken Jeggau und 
rippigleben ... 188 laufende Ruthen lang, 
b) zwischen den Feldmarken Quarncbeck 
und Trippigleben 3978 „ „ „ 
) auf der Feldmark Trippigleben 732 „ „ „ 
d) zwischen der Feldmark Kusay und Köckte 952 „ » « 
2250 laufende Ruthen 
mit einer Sohlenbreite von 5 — 8 und einer oberen Breite von 10 — 20 Fuß. 
  
(r. 5168.) 5 2) Der
	        
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