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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staatern.
— Nr. 4 —
(Nr. 5170.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1860., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von Stallupönen über Milluhnen, Cassuben und Schakummen bis zur
Goldaper Kreisgrenze, im Regierungsbezirk Gumbinnen.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Kreis-
Chaussee von Stallupönen über Milluhnen, Cassuben und Schakummen bis zur
Goldaper Kreisgrenze genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Stallu=
pönen das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-=
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
Kocht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befrelungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Januar 1800.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1860. (r. 5170—5171.) 8 (Nr. 5171.)
Ausgegeben zu Berlin den 11. Februar 1860.