Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5328.) Bekanntmachung, betreffend die unter dem 18. Februar 1861. erfolgte Aller- 
höchste Genehmigung des von der Bergbau-Aktiengesellschaft „Weichsel- 
thal“ zu Bromberg beschlossenen Statutennachtrages und der hiernach 
beabsichtigten Umwandlung von Stammaktien im Betrage von 95,000 
Thalern in Prioritäts-Stammaktien von gleichem Betrage. Vom 23. Fe- 
bruar 1861. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 18. Februar 
d. J. den von der Bergbau-Aktiengesellschaft „Weichselthal“ zu Bromberg nach 
dem Generalversammlungs-Protokoll vom 14. Januar d. J. beschlossenen, im 
Generalversammlungs-Protokoll vom 16. Januar v. J. unter Ablas IV. Num- 
mer Eins bis Vier enthaltenen Nachtrag 4 den unter dem 27. Oktober 1859. 
bestätigten Statuten und die hiernach beabsichtigte Umwandlung von Stamm- 
Aktien im Betrage von 95,000 Thalern in Prioritäts-Stammaktien von glei- 
chem Betrage mit der Maaßgabe zu genehmigen geruht, daß 
1) die Vertheilung einer Dividende auf die Prioritäts-Stammaktien, wie 
solche im Statutennachtrage unter Nr. 1. vorgesehen ist, erst erfolgt, nach- 
dem der Vorschrift im F. 13. des Statut unter Litt. a. bis d. ge- 
nügt ist, 
2) der zweite Satz des F. 10. des Statuts auf die Prioritäts-Stammaktien 
keine Anwendung finden soll. 
Dies wird hierdurch nach Vorschrift des §. 3. des Gesetzes über die 
Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statutennach= 
trage durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Bromberg bekannt 
gemacht werden wird. 
Berlin, den 23. Februar 1861. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-. Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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