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(Nr. 5366.) Vertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen der Herstellung einer
Eisenbahn von Altenbeken nach Kreiensen. Vom 23. Februar 1861.
S.pe Majestät der König von Preußen und Seine Hoheit der
Herzog von Braunschweig und Lüneburg haben, zur Erleichterung der
Verkehrsbeziehungen zwischen Ihren Staaten, beschlossen, die bestehenden Eisen-
bahnverbindungen zu erweitern und zur Feststellung der desfallsigen Vereinbarung
Bevollmächtigte zu ernennen, nämlich:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Legationsrath Alerander Mar
Pbilipsborn, Ritter des Rothen Adlerordens II. Klasse, Komman-
deur erster Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs
des Löwen re.,
und
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath und Mini-
sterial-Direktor August Ludwig Freiherr v. d. Reck, Rilter des
Rothen Adlerordens II. Klasse;
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchstihren Finanz-Direktor und Geheimen Legationsrath August
Pbilipp Christian Theodor von Amsberg, Kommandeur
I. Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des
Löwen, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adlerordens II. Klasse
mit dem Stern 2c.,
von welchen Bevollmächtigten nach vorheriger Auswechselung der ihnen ertheilten
Allerhöchsten und Höchsten Vollmachten die nachstehenden Artikel verabredet
und unter Vorbehalt der Ratifikation festgestellt sind.
Artikel 1.
Die kontrahirenden hohen Staatsregierungen sind übereingekommen, die
westlich und östlich des Weserflusses belegenen Königlich Preußischen und Her-
zo9sh Braunschweigischen Gebietstheile durch eine Eisenbahn in Verbindung
zu setzen.
Artikel 2.
Diese Eisenbahn wird
A. im Königlich Preußischen Gebiete
ihren Anfang nehmen: in der Nähe des an der Königlich Preußisch West-
phälischen Staatseisenbahn belegenen Ortes Altenbeken, in ihrer Fortsetzung
die