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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Pr. Holländer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfä aain sofern nicht rechtzeitig Wider-
spruch dagegen erhoben ist, gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Pr.
Polländer eises
Liltr. — uͤber .. . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die . .ie Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Pr. Holland.
Pr. Holland, den r1en 18.
Die ständische Kommt ufsston für den Chausseebau im
nder Kreise.
(Nr. 5311.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 17. Januar 180f., betreffend
die Etappen-Konvention mit dem Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
DVom 17. Januar 1801.
No die Königlich Preußische Regierung auf den Wunsch der Her og-
lich Sachsen-Coburg-Gothaischen Regierung sich damit einverstanden erklaͤrt
hat, daß in Stelle der zwischen ihnen unter dem * Januar 1842. auf zehn
Jahre abgeschlossenen und nach Ablauf dieser Periode auf die fernere Dauer
von funfzehn Jahren, bis zum 1. Januar 1807., verlängerten Militair-Durch-
marsch= und Etappen-Konvention schon jetzt eine neue Konvention vereinbart
werde, so haben die beiderseitigen Regierungen die nachstehende anderweite Ueber-
einkunft abgeschlossen.
Artikel I.
Leststellung der Etappenlinien.
a. Für die Königlich Preußischen, Kruppen durch das Gothaische
Gebiet.
Die Militairstraße für die Königlich Preußischen Truppen geht von Er-
furt nach Gotha, 3 Meilen, und von Gotha nach Eisenach, 34 Meilen.
(Nr. 5310—5311)