Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 134 — 
Million Thaler durch Ausgabe von Prioritäts-Aktien zu genehmigen geruht, 
was hierdurch nach Vorschrift des Artikel 12. &. 3. des Einführungsgesetzes 
zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuche mit dem Bemerken zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst Scatutnach= 
trag durch das Amtsblann der Königlichen Regierung zu Merseburg bekannt 
gemacht werden wird. 
Berlin, den 31. März 1862. 
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Schede. 
  
(Nr. 5528.) Allerhöchster Erlaß vom 5. April 1862., betreffend die Einrichtung von Krei 
synoden in der Provinz Posen. 
A- den von Ihnen und dem Evangelischen Ober-Kirchenrath erstatteren Be- 
richt vom 2. d. M. bestimme Ich, daß nunmehr mit der Einrichtung von Kreis- 
spnoden in der Provinz Posen vorgegangen werde. Dabei sind die in Meinem 
laß vom 5. Juni 1801. (Gese onmiung S. 372. ff.), betreffend die Ein- 
richtung von Kreissynoden in der Provinz Preußen, gelroffenen Anordnungen 
mit folgender Maaßgabe zur Anwendung zu bringen: 
1) alle Beschlüsse der Kreissynode werden nach der Stimmenmehrheit der 
Anwesenden gefaßt (Erlaß vom 5. Juni 1861. Art. V. Nr. 8.). Im 
Fall der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; 
2) der Vorstand der Kreissynode hat das Recht, geeigneten Falls bei den 
Berathungen der Kreissynode die Oeffentlichkeit (Art. VII. a. a. O.) 
auszuschließen. 
Diese beiden letzteren Bestimmungen finden auch für die Provinz Preu- 
ßen Anwendung. Der Evangelische Ober-Kirchenrarh ist beauftragt, im Ein- 
verständnisse mit dem Minister der geistlichen Angelegenheiten die zur Ausfüh- 
rung dieses Erlasses nöthige Anordnung zu treffen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 5. April 1862. 
Wilhelm. 
v. Muͤhler. 
An den Minister der geistlichen Angelegenheiten und den 
Evangelischen Ober-Kirchenrath. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofsbuchdruckerei. 
(R. Decker.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.