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Nheinprovinz, Negierungsbezirke Cöln und Oüsseldorf.
Obligation
der Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung
Littr. 7
über Thaler Preußisch Kurant.
D. Genossenschaft für die Melioration der Erftniederung verschuldet dem
Inhaber dieser, Seitens des Glaubigers unkündbaren Verschreibung die Summe
von Thalern, deren Empfang der Genossenschaftsdirekkor und drei
Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes bescheinigen. Diese Schuldsumme
bildet einen Theil des zur Melioration der Erftniederung in Gemäctzheit des
Allerhöchsten Privilegiums oon . ... (Gesetz-Sammlung vom
Jahre . . — ) aufgenommenen Gesammtdarlehns von 250,000 Tha-
lern. Die Rückzahlung der Schuld geschieht vom 1. Januar 1865. ab all-
malig aus einem hierzu durch Beiträge der Genossenschaftsmieglieder und die
Zinsen abgetragener Kapitalposten gebildeten Tilgungsfonds jährlich mit min-
destens Einem Prozent des aufgenommenen Gesammtkapitals.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1865. ab in den
Monaten Januar und Juli jeden Jahres. Die Genossenschaft behält sich
jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver-
stärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter
Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an
welchem die Rückzahlung erfolgen. soll, öffenrlich bekannt gemacht. Diese Be-
kannemachung erfolgt sechs, drei und Einen Monat vor dem Zahlungster-
mine in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Cöln und Düssel-
dorf, in der Cölnischen Zeitung und in dem Koöniglich Preußischen Staars-
Anzeiger. Sollte eines oder das andere dieser Blätter aufhören zu erscheinen,
so Lsimm, der Oberpräsident der Rheinprovinz, in welchem anderen Blakte
die Bekanntmachung erfolgen soll.
Bis 3½ dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjahrlichen Terminen in der ersten Woche des Januar und Juli, von
heute g gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck-
abe der ausgegebenen JZinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Genossenschaftskasse in Bedburg, oder bei einem von dem Genossen-
schaftsvorstande näher zu bezeichnenden Bankhause in Cöln in der nach dem
Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
(Nr. 5551.) Mit