Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Danzig. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Pr. Stargardter Kreises 
(II. Serie). 
Der Inhaber dieses Talons empfangt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Pr. Stargardter Kreises 
II. Serie Lilir. B. uͤber ..... Thaler à fünf Prazent Zinsen 
die . . ie Serie Zinskupons fuͤr die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Pr. Stargardt, sofern dagegen Seitens des als solchen 
legitimirten Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch ein- 
gegangen ist. 
............... ,dm..tss ts» 
DiestündifcheKreis-KommissionfürdeUChausseebau 
im Pr. Stargardter Kreife. 
  
(Nr. 5676.) Privilegium wegen Ausfertigung einer zweisen Gerie von auf den Inhaber 
lautender Kreis-Obligationen des Crossener Kreises, im Regierungsbezirk 
Frankfurt, im Betrage von 44,500 Rthlrn. Vom 21. Juli 1862. 
Wa# Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. 
Nachdem von den Kreisständen des Crossener Kreises auf dem Kreis- 
tage vom 3. April d. J. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten nach Aufnahme einer Schuld von 
89,500 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe 
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu 
diesem Zwecke auf uieden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens 
der Gläubiger unkündbare Obligarionen zu dem angenommenen Betrage von 
44,500 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der 
Elänbiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemästhei 
des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausslellung einer zweiten Serie 
von Odbligationen zum Betrage von 44,500 Thalern, in Buchstaben: vier 
und vierzig Taufend fünfhundert Thalern, welche in folgenden Apoint's: 
6,000 Thaler zu 500 Thalern, 
r- 00 2 
6,000 
6,000 300 
6,000 200 
20,500 100 
40,566 KThaler, 
nach
	        
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