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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Danzig.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Pr. Stargardter Kreises
(II. Serie).
Der Inhaber dieses Talons empfangt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Pr. Stargardter Kreises
II. Serie Lilir. B. uͤber ..... Thaler à fünf Prazent Zinsen
die . . ie Serie Zinskupons fuͤr die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Pr. Stargardt, sofern dagegen Seitens des als solchen
legitimirten Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch ein-
gegangen ist.
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DiestündifcheKreis-KommissionfürdeUChausseebau
im Pr. Stargardter Kreife.
(Nr. 5676.) Privilegium wegen Ausfertigung einer zweisen Gerie von auf den Inhaber
lautender Kreis-Obligationen des Crossener Kreises, im Regierungsbezirk
Frankfurt, im Betrage von 44,500 Rthlrn. Vom 21. Juli 1862.
Wa# Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Crossener Kreises auf dem Kreis-
tage vom 3. April d. J. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten nach Aufnahme einer Schuld von
89,500 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu
diesem Zwecke auf uieden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens
der Gläubiger unkündbare Obligarionen zu dem angenommenen Betrage von
44,500 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Elänbiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemästhei
des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausslellung einer zweiten Serie
von Odbligationen zum Betrage von 44,500 Thalern, in Buchstaben: vier
und vierzig Taufend fünfhundert Thalern, welche in folgenden Apoint's:
6,000 Thaler zu 500 Thalern,
r- 00 2
6,000
6,000 300
6,000 200
20,500 100
40,566 KThaler,
nach