Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5604.) Privilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener 
Eisenbahngesellschaft zum Gesammtbetrage von 4,500,000 Thalern. Vom 
17. September 1862. 
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc. 
Nachdem von Seiten der unterm 18. Dezember 1843. landesherrlich be- 
stätigten Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der General- 
versammlung ihrer Aktionaire am 28. Juni 1862. gefaßten Beschlusses darauf 
angetragen worden ist, ihr zum Zweck der Vervollständigung der Bauten und 
Anlagen der Cöln-Mindener Eisenbahn, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel 
dieser Bahn u. s. w., die Aufnahme einer ferneren Anleihe von vier und einer halben 
Million Thalern gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins- 
scheinen versehener Prioritäts-Obligationen zu gestatten: so ertheilen Wir in 
Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit jener Unternehmung und in Gemäßbheit 
des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium 
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen 
(V. Emission) unter folgenden Bedingungen. 
KS. 1. 
Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern 
nach dem sub A. beigefügten Schema stempelfrei ausgefertigt. 
Dieselben zerfallen in 
1,000 Stück zu 1000 Thaler Kurant sul. Nr. 1. bis 1000. 
zusammen. 19,000,000 Thaler, 
4,000 Stück zu 500 Thaler Kurant sub Nr. 1001l. bis 5000. 
zusammen 2,000,000 
15,000 Stück zu 100 Thaler Kurant sul Nr. 500fl. bis 20,000. 
zusammen. 1,500,000 
Summa — 4,500,000 Thaler. 
4 Die Zinskupons werden nach dem sub B. anliegenden Schema für fünf 
/ Jabre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit erneuert. 
Die Zinskupons für die ersten fünf Jahre nebst einer Anweisung zur 
Empfangnahme der folgenden Zinskuponsreihe befinden sich an den Prioritäts- 
Obligationen. Auf der Rückseite der Prioritäts -Obligationen wird das gegen- 
wärtige Privilegium abgedruckt. 
Jahrgang 1862. (Nr. 5604.) 48 g. 2.
	        
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