Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Serie 1. M. . . .. 
Zins-Kupon 
zur 
Dürener Stadtobligation 
uͤber 
Thaler Kurant. 
Inhaber dieses empfängt nn die Zinsen der oben- 
genammen Dürener Stadtobligation für die Zeit 0ooooorr .. . . . . .. 
is daain aus der städtischen Gemeindekasse zu Düren 
—isllle Thalern. Silbergroschen Pennigen Kurant. 
Düren, den .... .. . .. .. 18. 
Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. 
N. 
Der Gemeinde-Empfänger. (Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, 
wenn dessen Betrag fünf Jahre nach Verfall 
N. nicht erhoben ist.) 
Talon. 
Inhaber dieses Talons Epfengt & gen dessen Ruͤckgabe zu der Duͤrener 
Stadtobligation 56 .. über.. haler Kurant die .. .. te Serie Zins- 
kupons fuͤr die Jahre 18.. bis 18 bei der Gemeindekasse zu Duͤren. 
Duͤren, den . . ten.. . .... .. 18. 
Die städtische Schuldentilgungs -Kommission. 
N. 
Der Gemeinde-Empfänger. 
N. 
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweis der Empfangsberechtigung 
ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt und 
rechtzeitig Lern die ann der Kupons an den Präsentanten des Lane bei der 
städtischen ss protestirt.) 
  
(Nr. 5827.)
	        
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