Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Provinz  Schlesien  Negierungsbezirk  Breslau.

Serr.  M  ....  Zins-Kupon  uͤber..  Thlr.  ..  Sgr.  ..  Pf.
zur
Obligation  des  Breslau-Odervorstädtischen  Deichverbandes
—sn-e-d  über..  Rthlr.  zu  44  Prozent.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe
am.  1en  18..  und  später  die  Zinsen  der  vorbemerkten  Obligation
  für  das  Halbjahr  von.....  18..  bis  zum  .  .  ten
.  ..  18.  mit  (in  Buchstaben)  ..  .  ..  Thalern  ..  .  ..  Silbergroschen

.....  Pfennigen  bei  dem  Schlesischen  Bankvereine  zu  Breslau.  Wenn  eine
andere  Kasse  mit  der  Zahlung  beauftragt  werden  sollte,  so  wird  das  spaͤter  bekannt
  gemacht.

Breslau,  denren  18.

Das  Deichamt  des  Breslau-Odervorstädtischen  Deichverbandes.
(Faksimile  der  Unterschrift  dreier  Mitglieder.)
Dieser  Zinskupon  wird  ungültig,  wenn  (Trockener  Eingetragen  im  Register  AMZ.  .  ...

dessen  Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren,  Stempel.)  (Faksimile  der  Unterschrift  des
vom  Tage  der  Faͤlligkeit  ab,  erhoben  wird.  pel.  Deichrentmeisters.)

Provinz  Schlesten,  Regierungsbezirk  Breslau.
Talon.

Inhaber  dieses  Talons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  zu  der  Obligation
  des  Breslau-Odervorstädrischen  Deichverbandes
6  —isirke*  uͤber  .....  Thaler
die  .  .  te  Serie  Zinskupons  fuͤr  die  fuͤnf  Jahre  18..  bis  18..  bei  dem  Schlesischen
  Bankvereine  zu  Breslau.  Wenn  eine  andere  Kasse  mit  der  Aushaͤndigung
beauftragt  werden  sollte,  so  wird  das  spaͤter  bekannt  gemacht.
Breslau,  den  .......  ..  .  ..  18.
Das  Deichamt  des  Breslau-Odervorstädtischen  Deichverbandes.
(Faksimile  der  Unterschrift  dreier  Mitglieder.)
(Trockener  Stempel.)
(Die  Aushändigung  der  Kupons  bleibt  bis  zum  Nachweise  der  Empfangsberechtigung
  ausgesetzt,  wenn  der  Inhaber  der  Obligation  den  Talon  als  verloren

  gegangen  anzeigt,  und  rechtzeitig  gegen  die  Aushaändigung  der  Kupons
an  den  Präsentanten  des  Talons  bei  dem  Deichhauptmann  protefürt.)

 

(Nr.  6891—5892)  (Nr.  5392.)