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(Nr. 5892.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Mai 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von
Pleschen über Brzezie und Tursko bis zur Russisch-Polnischen Grenze
hinter Boguslaw.
No Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Pleschen, im Kreise Pleschen, Regierungsbezirk Posen, über Brzezie
und Tursko bis zur Russisch-Polnischen Grenze hinter Boguslaw genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Pleschen das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaugfergeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Hesreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif-
ten, wie diese Bestimmungen auf den Staaks-Chausseen von Ihnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Mai 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzministier und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
(N. v. Decker).