Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5892.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Mai 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von 
Pleschen über Brzezie und Tursko bis zur Russisch-Polnischen Grenze 
hinter Boguslaw. 
No Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Pleschen, im Kreise Pleschen, Regierungsbezirk Posen, über Brzezie 
und Tursko bis zur Russisch-Polnischen Grenze hinter Boguslaw genehmigt 
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Pleschen das Expropriationsrecht für 
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaugfergeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
eld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
Hesreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, wie diese Bestimmungen auf den Staaks-Chausseen von Ihnen angewandt 
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oöffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 2. Mai 1864. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzministier und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei 
(N. v. Decker).
	        
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