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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— NMr. 23. —
(Nr. 5893.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Mai 1864,, betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kommunal-Chaussee
von Kemnade, an der Sprockhövel-Krengeldanzer Straße, über Blanken-
stein nach Hattingen, im Regierungsbezirk Arnsberg.
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heurigen Tage den Bau einer Kom-
munal-Chaussee von Kemnade, an der Sprockhövel-Krengeldanzer Straße, über
Blankensiein nach Hattingen, im Regierungsbezirk Arnsberg, genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Blankenstein das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staars-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich der genannten Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen
chausseemä#igen Unterhaltung der Straße das K zur Erhebung des Chaussee-
geldes auf Eine Meile nach den Bestlimmungen des für die Staats-Chausseen
sedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enrhaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erbebung be-
neffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld = Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wehen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Mai 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
ewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrganz 1864. (Nr. 5893—5894.) 47 (Nr. 5894.)
Ausgegeben zu Berlin den 25. Juni 1864.