Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Domnau, den .... .... 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kommission des Friedländer Kreises. 
Anmerkung. 
Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen. 
  
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Königsberg. 
Erster (bis.....) Zins-Kupon 
I. Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Friedländer Kreises 
Littrt.. % ... uͤber . . . . . Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
über Thaler . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe vom 
.. ten .. . . . .. bis tten . Und späterhin die Zinsen der vorbenannten 
Kreis-Obligation fuͤr das Halbjahr vom ... .. . .. . bis ......... mit (in Buch- 
staben) . . .,. Thalern . . .. . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
Domnau. 
Domnau, den ..ten ........... 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kreiskommission des Friedländer Kreises. 
(Namen.) 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
  
Pro-
	        
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