Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 746 — 
ausgefertigt, mit vier ein halb Prozent jaͤhrlich verzinset und, von Seiten der Glaͤu- 
biger unkündbar, vom 1. Januar 1865. ab nach dem festgestellten Tilgungsplane 
durch Ausloosung mit alljäbrlich mindesicens Einem Prozent des Schuldkapitals 
unter Zuwachs der Zinsen der getilgten Obligationen amortisirt werden sollen, 
mir Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne 
jedoch dadurch den Inbabern der Obligarionen in Ansehung ihrer Befriedigung 
eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 14. November 1864. 
(LI. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Schema 
zur Marienburger Stadtobligation. 
(Stadewappen.) 
Marienburger Stadtobligation 
über 
.......... Thaler 
WW. 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums v0oor . ... 
Gesetz-Sammlung von 1864. Seitt. . 
Wi Magistrat der Stadt Marienburg, Regierungsbezirks Danzig, urkunden 
und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieses Schuldscheines ger hiesigen 
Stadt ein Darlehn von . . . . . . . . . . Thalern, schreibe .. ...... ............... 
Thalern Preußisch Kurant gegeben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen. 
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zu dem nothwendig gewor- 
denen Neubau eines Gymnasialgebaͤudes in Gemaͤßheit des Allerhoͤchsten Pri- 
vilegiums ooo. aufgenommenen Darlehns von 30,000 Thalern. 
Die Rückzahlung dieses Darlehns erfolgt binnem späteslens acht und 
dreißig Jahren, vom Jahre 1865. ab, nach Maaßgabe des festgestellten Til- 
gungsplanes dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfene Amortisationsrate 
(Nr. 5990.) in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.