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ausgefertigt, mit vier ein halb Prozent jaͤhrlich verzinset und, von Seiten der Glaͤu-
biger unkündbar, vom 1. Januar 1865. ab nach dem festgestellten Tilgungsplane
durch Ausloosung mit alljäbrlich mindesicens Einem Prozent des Schuldkapitals
unter Zuwachs der Zinsen der getilgten Obligationen amortisirt werden sollen,
mir Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne
jedoch dadurch den Inbabern der Obligarionen in Ansehung ihrer Befriedigung
eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 14. November 1864.
(LI. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Schema
zur Marienburger Stadtobligation.
(Stadewappen.)
Marienburger Stadtobligation
über
.......... Thaler
WW.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums v0oor . ...
Gesetz-Sammlung von 1864. Seitt. .
Wi Magistrat der Stadt Marienburg, Regierungsbezirks Danzig, urkunden
und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieses Schuldscheines ger hiesigen
Stadt ein Darlehn von . . . . . . . . . . Thalern, schreibe .. ...... ...............
Thalern Preußisch Kurant gegeben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen.
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zu dem nothwendig gewor-
denen Neubau eines Gymnasialgebaͤudes in Gemaͤßheit des Allerhoͤchsten Pri-
vilegiums ooo. aufgenommenen Darlehns von 30,000 Thalern.
Die Rückzahlung dieses Darlehns erfolgt binnem späteslens acht und
dreißig Jahren, vom Jahre 1865. ab, nach Maaßgabe des festgestellten Til-
gungsplanes dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfene Amortisationsrate
(Nr. 5990.) in