Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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machungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die 
ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werden; · 
d)anvieStelledetim5.7.jenes-VerordnungecwckhnteysechsZIUs- 
ahlungskermine sollen vier, an die Stelle des im F. 8. erwähnten achten 
ahlungstermins soll der fünfte treten. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind . halbjährige Zinskupons aus- 
9geben die ferneren Zinskupons werden für fünfjahrige Perioden ausgegeben 
werden. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons Serie erfolgt bei der Käámmerei= 
kasse zu Marienburg gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-Serie beigedruck- 
ten Talons. Beim Verlusie des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen 
Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vor- 
zeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Eichse#en der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Marienburg mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraff. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. · 
Marienburg,dm..t0.........». 18.. 
Eingetragen Fol. ..... A ..... 
Schema 
zum Zinskupon der Marienburger Stadtobligation. 
er 
Marienburger Stadtobligation. W . 
über Thaler. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am . ten 
... 18. die halbjahrlichen Zinsen der Stadtobligation.. 
mitt . ... -......... aus der Kaͤmmereikasse zu Marienburg. 
Marienburg, den .. ten ...... . .. 18.. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und eines anderen 
Magistrats-Milgliedes.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren,) nach 
Ablauf des Kalenderjahres) in welchem er fällig 
geworden) erhoben wird. 
(Xr. 5000) Schema
	        
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