Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

Anlage  A.
Aftie
der
Harpener  Bergbau-Aktiengesellschaft

AF  ..  ..  uͤber  zweihundert  Thaler  Preußisch  Kurant.

Es  wird  hierdurch  bescheinigt,  daß  auf  diese  Aktie  an  die  Kasse  der  Harpener
  Bergbau-  Aktiengesellschaft  zweihundert  Thaler  Preußisch  Kurant  eingezahlt
  sind.  Der  Inhaber  dieser  Aktie  hat  nach  Höhe  dieses  Betrages  und  in
Gemäßheic#  des  unterdnnn  .  ..  vom  Staate
bestärigten  Statutes  der  Gesellschaft  verhältnigmäßig  gleichen  Antheil  an  dem
gesammten  Eigenthum,  Gewinn  und  Verlust  der  Gesellschaft.

Dortmund,  den  .  .ien  ..  ..  .  ..  .  .  ..  .  ..

Der  Berwaltungörat!
der  Harpener  Bergbau-Aktiengesellschaft.

Aulage  B.
Dividendenschein
zu  der  Aktie  #..
der  Harpener  Bergbau-Aktiengesellschaft.

Inhaber  empfängt  am  1.  November  ..  gegen  diesen  Dividendenschein
an  der  Kasse  der  Gesellschaft  oder  bei  den  sonst  bestimmten  Bankhäusern  die
statutenmäßig  festgestellte  Dividende  für  das  Geschäftsjohr  .....

Doktmundden..«!...............

Der  Verwaltungstath
der  Harpener  Bergbau-Aktiengesellschaft.
Anmerkung.  Vorstehender  Dividendenschein  wird  nach  F.  34.  des  Statutes  ungültig,

wenn  die  darauf  zu  erhehende  Dividende  nicht  innerhalb  fünf  Jahren  nach
dem  bestimmten  Jahlungstage  erhoben  wird.

 

([e.  4581.)  An-