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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Tr. 3.
(Nr. 4582.) Allerhöchster Erlaß vom 24. November 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee
von Niederüttfeld über Winterspelt nach Steinebrück, im Kreise
Prüm des Regierungsbezirks Trier.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-Chaussee
von Niederüttfeld über Winterspelt nach Steinebrück, im
Kreise Prüm des Regierungsbezirks Trier, durch die Gemeinden Kesfeld, Heckhuscheid,
Winterspelt (Urb) und den Kreis Prüm genehmigt habe, destimme
Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Verschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich
will Jch den genannten Gemeinden und dem Kreise Prüm gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestmmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
kommen. "
DergegenmäktigeEtlaßistdurchdieGefetz-Sammlungzuröffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottendurg, den 24. November 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
gehrgang 1857. (Nr. 4587—4584.) 5 (Nr. 4583.)
Ausgegeben zu Berlin den 27. Januar 1857.