Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6007.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  12.  Dezember  1864.,  betreffend  die  Verlelhung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Kreis-Chausseen
von  Neisse  bis  zur  Landesgrenze  nach  Weidenau  und  von  Neisse  bis  zur
Grottkauer  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Münsterberg,  im  Kreise
Neisse,  Regierungsbezirk  Oppeln.

N.  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  der  Kreis-Chaufseen
  1)  von  Neisse  über  Kupferhammer,  Grunau,  Blumenthal,  Bauke,
Kalkau  bis  zur  Landesgrenze  auf  Weidenau,  und  2)  von  Neisse  über  Gießmannsdorf
  bis  zur  Groktkauer  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Münsterberg,
im  Kreise  Neisse,  Regierungsbezirk  Oppeln,  gemehmigt  bobe,  verleihe  Ich  hierdurch
dem  Kreise  Neisse  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  diesen  Chausseen  erforderlichen
Grundstäcke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Umerhallungs-Materkalien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chaufseen  bestehenden
Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straßen.  Jugleich  will  Ich  dem  gedachten
Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemaßigen  Unrerhaltung  der  Straßen
das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für
die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der
in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen
die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf
den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch
sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen
  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachten  Straßen  zur  Anwendung
  kommen.

Der  gegenwär#ige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  12.  Dezember  1864.
Wilhelm.
v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  fuͤr  Handel,  Gewerbe
und  oͤffentliche  Arbeiten.

 

Er.  607  6008)  9“  (Nr.  6008.)