Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz  Schlesien,  Regierungsbezirk  Oppeln.

Obligation
des  Neisser  Kreises
Liti.  .....  M  ....
uͤber  .......  .  ...  .  .  .  .  Thaler  Preußisch  Kurant.
Au  Grund  der  unteen  ..  besttigten  Kreistagsbeschlüsse  vom

5.  November  1863.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  66,000  Thalern  bekennt
sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Neisser  Kreises  Namens
des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Schuld  vo#  Thalern  Preußisch
Kurant,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit  fünf  Prozent  jährlich
  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  66,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1865.  ab  allmälig  innerhalb  eines  Zeitraums  von  zwanzig  Jahren  aus
m¾v-.  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds,  nach  Maaßgabe  des  Tilgungsplanes.


Die  Folgeordnung  der  Einloͤsung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  2  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1866.  ab  in  dem
Monate  Januar  jedes  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Uzungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch
umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die
ekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung
erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  fünf,
Rrei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Preußischen  Staats-Anzeiger,
  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Lppemn  und  in
einer  zu  Breslau  erscheinenden  Zeitung,  sowie  dem  Neisser  Kreisblatte.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergeskalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
é  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rück-—*
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
ei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Neisse,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt
des  Faͤlligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  praͤsentirten  Schuldverschreibun

Er.  6008)  sin