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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
(Nr. 6024.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Februar 1865., betreffend die Verleihung der
flskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Elsdorf an der Cöln-Lätticher Staatsstraße, im Kreise
Bergheim, Regierungsbezirk Cöln, nach Butr.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-
Chaussee von Elsdorf an der Cöln-Lütticher Staatsstraße, im Kreise Bergheim,
Regierungsbezirk Cöln, nach Buir genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den
Gemeinden Esch, Heppendorf und Buir das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausfseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
eldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gelrenden
hausseegeld = Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
ongewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. “
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 13. Februar 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und offentliche Arbeiten.
Jahrgong 1865. (Nr. 6024—0025.) 13 (Nr. 6025.)
Ausgegeben zu Berlin den 16. März 1865.