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(Nr 6034.) Allerhöchster Erlatz vom 20. Febmar 4865., betressend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee im
Kreise Falkenberg von der Falkenberg-Neisser Kreis-Chaussee bei Jatzdorf
bis zur Theresienhütte, im Anschluß an die Falkenberg-Jülzer Kreis-Chaussee.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee im Kreise Falkenberg, Regierungsbezirk Oppeln, von der Falkenberg-
Neisser Kreis-Chaussee bei Jatzdorf bis zur Theresienhütte im Anschluß an die
Falkenberg-Zülzer Kreis-Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem
Erbauer, Grafen von Frankenberg auf Tülonct, das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen besiehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will IJch dem Grafen von Frankenberg gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
gebdes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
hausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staars-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 20. Februar 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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