Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 132 — 
(Nr. 6035.) Allerhöchster Erlaß vom 6. März 1865., betreffend die Genehmigung des Re- 
glements für den zur Unterstützung der emeritirten evangelischen Geist- 
lichen der Rheinprovinz zu bildenden Fonds. 
Ss Ich das hierbei zurückgehende, von Ihnen im Einverständniß mik dem 
„Evangelischen Oberkirchenrath vorgelegte Reglement für den 
zr Unterstützung 
der emeritirten evangelischen Geistlichen der Rheinprovinz zu bildenden Fonds, 
welches mit dem 1. Juli 1865. in Kraft tritt, hierdurch genehmige, verleihe 
z dem Fonds zugleich die Rechte einer juristischen Person mit dem Sitze in 
oblenz. 
Dieser Mein Erlaß und das beiliegende Reglement sind in der Gesetz- 
Sammlung abzudrucken. 
Berlin, den 6. März 1865. 
Wilhelm. 
v. Mühler. 
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.