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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Stallupönener Kreises
Littr. .. ... ——
über. Thaler zu fünf Prozent Zinsen über.. Thaler
..... Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der
ELIIII biss resp. vom . . ten
Annnbbtk. und späterhin die Zinsen der vorbenannten
Kreis-Obligation ges- das Halbjahr vom .... .. . . ....... bis ........ . .. .. ..
mit (in Buchstaben) .. . . . Thalern . . .. . Silbergroschen bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Stallupoͤnen.
Stallupönen, den n 18.
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im
Stallupönener Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab
gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, RNegierungsbezirk Gumbinnen.
Talonun
zur
Kreis-Obligation des Stallupönener Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Stallupöônener Kreises
Littr. . . . . . ——iieli uͤber .. . . . Thaler à fünf Prozent Zinsen
die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Stallupônen.
Stallupoͤnen, den .ten . ... . . .. 18..
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im
Stallupönener Kreise.
Jahegang 1665. (Nr. 6038—6080.) 19 (Nr. 6039.)