Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Stallupönener Kreises 
Littr. .. ... —— 
über. Thaler zu fünf Prozent Zinsen über.. Thaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der 
ELIIII biss resp. vom . . ten 
Annnbbtk. und späterhin die Zinsen der vorbenannten 
Kreis-Obligation ges- das Halbjahr vom .... .. . . ....... bis ........ . .. .. .. 
mit (in Buchstaben) .. . . . Thalern . . .. . Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Stallupoͤnen. 
Stallupönen, den n 18. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im 
Stallupönener Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, RNegierungsbezirk Gumbinnen. 
Talonun 
zur 
Kreis-Obligation des Stallupönener Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Stallupöônener Kreises 
Littr. . . . . . ——iieli uͤber .. . . . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Stallupônen. 
Stallupoͤnen, den .ten . ... . . .. 18.. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im 
Stallupönener Kreise. 
  
Jahegang 1665. (Nr. 6038—6080.) 19 (Nr. 6039.)
	        
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