Benennung der Gegenstände.
arbeit 2c., jedoch mit Ausnahme der nachstehend unter 5.
genannten.......................................·...
5) Nähnadeln; Schreibfedern aus Stahl und anderen un-
edlen Metallen; Uhrfournituren und Uhrwerke aus un-
edlen Metallen; Gewehre aller Art; Schmucksachen, so-
weit sie nicht unter Nr. 20. fallen
Erden, Erze und edle Metalle:
Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt
oder gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese
Gegenstände nicht mit einem Jollsatze namentlich betroffen sind;
edle Metalle gemünzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß
der fremden stberhaliigen Scheidemuͤnze. ....... .. . ........ ...
Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Aus-
nahme der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder ge-
hechelr, auch Abfälll ............ . ...
Getreide und andere Erzeugnisse des Landbaues:
-a) Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte .............
Anmerk. zu a. Getreide und Hülsenfrüchte in Garben, wie dergleichen unmit-
telbar vom Felde eingeführt werden, ferner u in Mengen
unter einem Preußischen Scheffel oder beziehungsweise unter
zwei Baycrischen Metzen und andere Getreidearten, sowie Hül-
senfrüchte unter einem halben Preußischen Scheffel oder unter
einer Bayerischen Mesee
b) Sämereien und Beeren:
1) Anis, Koriander, Fenchel und Ksmmel
2) Alle übrigen Saämereien einschließlich der Oelsämereien;
fülche Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erd-
nue...................................................