Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 226 — 
  
12. 
13. 
  
Benennung der Gegenstände. 
b) Haare, gesponnen, auch in Verbindung mit den unter Nr. 22. 
begriffenen Spinnstoffen; Federn, auch gefärbte, soweit sie nicht 
vorstehend unter a. oder unter Nr. 18. begriffen sind; Borsten 
) Oeltücher, ingleichen ganz grobe Fußdecken, auch in Verbindung 
mit Werg; ganz grobe Filltztztztzz. 
d) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten gemischt, sofern 
mindesiens die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Haa- 
ren besteht; Filze, andre . .. 
Anmerk. zu d. Gewebe aus Haaren und anderen Gespinnsten, deren Kette oder 
Einschlag nicht ganz aus Haaren besteht, werden, wenn sie 
Seide enthalten, nach Nr. 30. d., in allen anderen Fällen so“ 
verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten. 
Häute und Felle: 
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Leder- 
bereitung; rohe behaarte Schaaf-, Lamm= und Ziegenfelle; rohe 
Hasen= und Kaninchenfelle; rohe frische und getrocknete See- 
hund= und Robbenfellenln 
b) Felle zur Pelzwerk-(Rauchwaaren-) Bereitunng 
Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitz- 
stoffe, sowie Waaren daraus, mit Ausnahme der 
Waaren von Schildpatt: 
a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerber- 
lohe; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial) 
b) Bau= und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere 
Weise vorgearbeitet, ingleichen andere vegetabilische und anima- 
lische Schnitzstoffe, nicht besonders genant 
) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler= und 
bloß gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten; grobe Bött- 
cherwaaren mit eisernen Reifen, gebrauchte; Besen von Reisig; 
grobe Korbflechterwaaren; Hornplatten und rohe, bloß geschnit- 
tene Knochenplatteern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.