Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstände. 
  
r 
36. Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer); Theer- und 
Mineralöle, roh und gereinigt, auch Benzin und Karbolsäure 
(Kreosot); Harzöl; Terpentin; Terpentinkkkk 
37.Thiere und thierische Produkte, nicht anderweit genannt: 
a) Thiere, alle lebende, für welche kein Tarifsatz ausgeworfen ist; 
Geflügel und kleines Wildpret aller Art; Fische, frische und 
Flußkrebse; frische unausgeschälte Muschhlin 
b) Eier und Mittgggggggga . . .. . . . . 
) Bienenstöcke mit lebenden Been . .. 
4) Blasen und Därme, thierische; Wachs; Waschschwämme und 
andere thierische Produkte, soweit sie nicht unter anderen Num- 
mern des Tarifs begriffen snnd 
38.Thonwaaren: 
a) Fliesen, Mauer= und Dachziegel und andere Waaren aus Thon 
zu baulichen Zwecken; Thonröhren; Schmelztiegel; gemeine 
Ofenkacheln; irdene Peifen; gemeines Toöpfergeschirr 
b) Andere Thonwaaren mit Ausnahme von Porzellan: 
1) einfarbige oder weiife ..... .. .. . . . . 
2) bemalte, bedruckte, vergoldete oder versilberte............ ... 
) Porzellan, weises 
d) Porzellan, weißes mit farbigen Streifen, farbiges, bemaltes 
oder vergoldetes, ingleichen Thonwaaren aller Art in Verbin- 
dung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unfer 
Nr. 20. fallen. 
39. Vieh: 
a) Pferde, Maulesel, Maulthiere, Eel . .. 
  
Anmerk. zu a. h) Fuͤllen, welche der Mutter folgen ..... ..... .. ..... . . ... 
2) Fuͤllen unter einem Jahre auf der Grenze von Harburg 
is Leer, beide Orte eingeschlossen ..
	        
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