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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
NNr. 17.—
(Nr. 6065.) Allerhöchster Erlaß vom 27. März 1865., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Kreis Beeskow-Storkow in Bezug auf den Bau
und die Unterhaltung einer Chaussee von der Grenze der Kreise bübben und
Beeskow-Storkow innerhalb des letzteren Kreises des Regierungsbezirkse
Potsdam bis zum Anschluß an die Frankfurt-Keipziger Chaussee bei der
Stadt Beeskow.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von der Grenze der Kreise Lübben und Beeskow-Storkow innerhalb des letzteren
Kreises des Regierungsbezirks Potsdam bis zum Anschluß an die Frankfurk-
Leipziger Chaussee bei der Stadr Beeskow genehmigt habe, verleihe Ich hier-
durch dem Kreise Beeskow-Storkow das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Uncerhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staars-
Chausseen besiehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will
dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enkhaltenen Bestimmungen üuber die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Sraats-Chausseen von Ihnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 27. März 1865.
Wilhelm.
o. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister fär Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jafreang 1865. (Nr. 6065—6066. 36 (Nr. 6066.)
Ausgegeben zu Berlin den 11. Mai 1865.