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Benennung der Gegenstände.
Lollsätze für 100 Kilogramm
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an.
Wolle:
Rohe Wolle) vereinsländische oder australische
Ungekämmte Wolle, gefärtt.
Gekämmte, gefärbte oder ungefärbte Wolle.
Gebleichtes oder ungebleichtes Garn von Wolle,
welches auf das Kilogr. mißt:
von 1)000 bis 30/,000 Metres 4
: 310000 „ 40000
: 41,000 50t000
: 51,000 „ 60/000
: 610000 7000
„ 71,000 „ 80000
„: 81/)000 90000 ..
: 91/000 = 1000000
: 101,000 und darübbhber.
Gebleichtes oder ungebleichtes Wollengarn) zum
Verweben gezwirnt
Gezwirntes Wollengarn für Tapisserle
Einfaches oder gezwirntes Wollengarn) gefärbtes
Gewebe aus Wolle
Filz jeder Art
Decken von Wolle
Teppiche jeder Art
Strumpfwaaren aus Wolle
Posamentierwaaren aus Wolle
Bandwaaren aus Wolle
Wollene Spitzen
Schuhe von Tuchecken
Indische Kaschmir-Shawls und -Schärpprnn.
Nicht genannte Waaren
Tuchleisten jeder Art, ganz oder zerschntttern
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... 22222222242
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Kleider und fertige Gegenstände:
Jahrgang 1865. (Nr. 6084.)
ei
— Cts.
Fr
25 Irs.
25 „
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25 Cts. für das Kilogr.
35 „ —
45
55
65
75
85
95
— — V
EEIIEIIII
Der Zollsah fuͤr das zum Zwirnen verwendete ein-
fache Wollengarn um 30 pCt. erhoͤht.
Der doppelte Zollsatz des einfachen Garns.
Der Lollsatz für das ungefärbte Garn um 25 Cts.
auf das Kil. erhöht.
15 pCt. des Werthes.10 péEt. des Werthes.
— 15 pCt. des Werthes.
— 10 pCt. des Werthes.
10 pCt. des Werthes. —
5 pCt. des Werthes. 5 pCt. des Werthes.
15 pCt. des Werthes. 10 pCt. des Werthes.
Frei
15 pEt. des Werthes.] 10 pot, des Werthes.
20 Frs.
50