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Benennung der Gegenstände.
Zollsätze.
1862.
1864. 1865.
1866.
Thle. Sgr.
Fl. Xr.
Thlr. Str.]Thlr. Sgr.
Fl. Xr... Xr.
Thlr.
Fl.
Sgt.
Xr.
beschläge, Wagenfedern und gleichartige
Gegenstände, alle diese Waaren nicht vollständig
abgeschliffen, gefirnißt, verkupfert
oder verzinnt
. Andere, auch vollständig abgeschliffene
gefirnißte, verkupferte oder verzinnte, als:
Aegte, Degenklingen, Feilen, Hämmer"
Haspeln, Hecheln, Hobeleisen) Kaffcetrommeln
und Mühlen, Schlösser, Schraubstöcke,
grobe Messer zum Handwerksgebrauch,
Sensen, Sicheln) Stemmeisen,
Stiegeln, Thurmuhren, Tuchmacher.
und Schneider- Scheeren) Zangen u. s. w.
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D —
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40
—
Feine, aus feinem Eisenguß, polirtem Eisen oder
Stahl, als: Gußwaaren (feine)) lackirte Eisenwaaren,
Messer, Scheeren, Schwertfeger-Arbeit
u. s. w.) jedoch mit Ausnahme der nachstehend
genannten:
Nähnadeln, Schreibsedern aus Stahl
andern unedlen Metallen, Ubrsournituren)
Gewehre aller Art; Schmuck.
sachen) soweit sie nicht unter den se
Galanterie- und QOuincailleriewaaren begriffen
sind
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und
inen
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2. Aus Kupfer) Bronze und Messing.
Walzen zum Zeugdruck, nicht gravirt
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