Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

434 
  
  
  
  
Zollsätze. 
Benennung der Gegenstaͤnde. S— 1#. Tc. 
Thlr. Sgr. J Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. 
F. Xr. Fi. Xr. . Xr. F. Xr. 
beziehungsweise die) für gleichartige Waa- 
ren festgesetzten Zollsätze auch ferner An- 
wendung. 
Slas und Glaswaaren. 
Spiegelglas: , 
rohesungefchlissenes.........·... 15 
524 
geschliffenes, belegt oder unbelegt: 
wenn das Stück nicht über 288 Preußische 
Quadratzoll groß iiift. 4 
7 
wenn das Stück über 288 Preußische Qua- 
dratzoll groß ist, von je 144 Ouadratzoll 34 
114 
Grünes Hohlglas (Glasgeschirbr)r) ... 5 
173 
Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes 
oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden 
oder Rändern;) Fenster- und Tafelglas in seiner 
natürlichen Farbe (grün, halb und ganz weiß) 1223 . 120 
3 33 1710 
Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, 
gemustertes weißes Glas; auch Behänge zu Kron- 
leuchtern von Glas;] Glasknöpfe) Glasperlen, 
SM———— —.— . .. ..... 4 
7 
Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas ohne 
Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbin- 
dung mit andern Materialien (mit Ausnahme von 
edlen Metallen, echt vergoldetem oder versilbertem 
Metall, Schildpatt, echten Perlen) Koralle 
oder Steinen). .. ..... .. . . .. ... . 6 . 
1030 
GlasschetbenundStkeuglas............ Frei 
Email (künstliche Glasurmasse, feinhe . 115 
521 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.