434
Zollsätze.
Benennung der Gegenstaͤnde. S— 1#. Tc.
Thlr. Sgr. J Thlr. Sgr. Thlr. Sgr. Thlr. Sgr.
F. Xr. Fi. Xr. . Xr. F. Xr.
beziehungsweise die) für gleichartige Waa-
ren festgesetzten Zollsätze auch ferner An-
wendung.
Slas und Glaswaaren.
Spiegelglas: ,
rohesungefchlissenes.........·... 15
524
geschliffenes, belegt oder unbelegt:
wenn das Stück nicht über 288 Preußische
Quadratzoll groß iiift. 4
7
wenn das Stück über 288 Preußische Qua-
dratzoll groß ist, von je 144 Ouadratzoll 34
114
Grünes Hohlglas (Glasgeschirbr)r) ... 5
173
Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes
oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden
oder Rändern;) Fenster- und Tafelglas in seiner
natürlichen Farbe (grün, halb und ganz weiß) 1223 . 120
3 33 1710
Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes,
gemustertes weißes Glas; auch Behänge zu Kron-
leuchtern von Glas;] Glasknöpfe) Glasperlen,
SM———— —.— . .. ..... 4
7
Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas ohne
Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbin-
dung mit andern Materialien (mit Ausnahme von
edlen Metallen, echt vergoldetem oder versilbertem
Metall, Schildpatt, echten Perlen) Koralle
oder Steinen). .. ..... .. . . .. ... . 6 .
1030
GlasschetbenundStkeuglas............ Frei
Email (künstliche Glasurmasse, feinhe . 115
521