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dens und zwar so weit er mit andern in Verbindung ftand unter folidarischer
Verbindkichkeit, zu halbstuͤndiger Ausstellung, zn einer Geldstrafe von 20 Pf.
Heller und mit Einrechnung eines Theils seines erstandenen Arrests zu sechsmonatlicher
Vestungs, Arbeilsstrafe auf Hohenasperg verutrtheilt;
k.) gegen Maria zug von Schnaibt, wegen Incests, ‚incestuosen Ehebruchs,
dann wegen Feld. Diebstabls, neben Berurtheilung in ihre eigene Arrestund
Uzungs-, auch der Hälfte der Unatersuchungs= Kosten und den Ersatz des
durch ihren F-lddiebstahl verorsachten Schadens unter solidarischer Berbindlichkeitz,
halbstündige Ausstellung und eine Juchthaus. Strafe von fünf und
einem hal.ben Monat erkaune;
5. der dei dem Oberamts- Gericht Wiblingen in Verhaft und Untersuchung gekommene
Johann Geiger, von Waldstetten, Oberamts GSmünd, wegen Vagabunditat,
mehrerer einfachen und kleinen Diebstähle, wovon jedoch einer der Summe
eines großen Diebstohls nahe kommt) neben Zuscheidung seiner Arrest- Azungsund
Untersuchungs= Kosten mit vier zehn wochentlicher Vestungs, Urbeitss#rafe
belege;.
6. geen den bei dem Oberamts- Gericht Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommenen
Anton Braun, von Schweinhausen, Oberamts Waldsee, wegen zwar
kleinen und einfachen aber dricten Diebstahls, dessen er für überwiesen angenommen
wurde, unter Verfällung in fsämrliche Untersuchungs-Kosten, achtmonatliche
Vestungs= Arbeitsstrafe und nachherige viermonatliche Verwahrung
in einem Zwongs.= Arbeitshause ausgelsprochen;
7. Uncera#cciser und Unterumgelder Maper, von: Westenheim, Oberamts Geißlingen)
wegen Dienst= Verfehlungen mit Nöcksscht auf die ihm z#u statten kommenden
Milderungs-Gründe seiner bekleideten Aemter entsetzt und in sämtliche Untersuchungs-Kosten
verurtheilt;.
3. geqen den zu Kirchheim in Untersuchung gekommenen David Gänzle, von Köngen,
Oberamts Eßlingen, wegen zwar kleinen einfachen und ersebten, aber im techtlicken
Sinne dritten Diebstahls, neben ZJuscheidung sämelicher Untersuchungs-Kosten,
sechsmonatliche Westungs= Arbeitsstrafe und nachberige Verwahrung
in einem Iwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung wenigstens aber
auf drei Menate erkannt. « «""
Im-7.Jnniist:
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von Lauingen, wegen Branddrohung und einer durch boshaftes Keuerlegen veranlaßten
Gefahr einer Feuersbeunst, wegen zweier Diebstäble, Betrugs, eingestandenen
Ehebruchs und Seortation zu einer drei jahrigen Zuchthausstrafe
imn Ludwigsburg) zum Ersat des Schadens und ihrer Arrest., und Azungs",