Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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dens  und  zwar  so  weit  er  mit  andern  in  Verbindung  ftand  unter  folidarischer
Verbindkichkeit,  zu  halbstuͤndiger  Ausstellung,  zn  einer  Geldstrafe  von  20  Pf.
Heller  und  mit  Einrechnung  eines  Theils  seines  erstandenen  Arrests  zu  sechsmonatlicher
  Vestungs,  Arbeilsstrafe  auf  Hohenasperg  verutrtheilt;

k.)  gegen  Maria  zug  von  Schnaibt,  wegen  Incests,  ‚incestuosen  Ehebruchs,
dann  wegen  Feld.  Diebstabls,  neben  Berurtheilung  in  ihre  eigene  Arrestund
  Uzungs-,  auch  der  Hälfte  der  Unatersuchungs=  Kosten  und  den  Ersatz  des
durch  ihren  F-lddiebstahl  verorsachten  Schadens  unter  solidarischer  Berbindlichkeitz,
  halbstündige  Ausstellung  und  eine  Juchthaus.  Strafe  von  fünf  und
einem  hal.ben  Monat  erkaune;

5.  der  dei  dem  Oberamts-  Gericht  Wiblingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Johann  Geiger,  von  Waldstetten,  Oberamts  GSmünd,  wegen  Vagabunditat,
  mehrerer  einfachen  und  kleinen  Diebstähle,  wovon  jedoch  einer  der  Summe
eines  großen  Diebstohls  nahe  kommt)  neben  Zuscheidung  seiner  Arrest-  Azungsund
  Untersuchungs=  Kosten  mit  vier  zehn  wochentlicher  Vestungs,  Urbeitss#rafe
  belege;.

6.  geen  den  bei  dem  Oberamts-  Gericht  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Anton  Braun,  von  Schweinhausen,  Oberamts  Waldsee,  wegen  zwar
kleinen  und  einfachen  aber  dricten  Diebstahls,  dessen  er  für  überwiesen  angenommen
  wurde,  unter  Verfällung  in  fsämrliche  Untersuchungs-Kosten,  achtmonatliche
  Vestungs=  Arbeitsstrafe  und  nachherige  viermonatliche  Verwahrung
  in  einem  Zwongs.=  Arbeitshause  ausgelsprochen;

7.  Uncera#cciser  und  Unterumgelder  Maper,  von:  Westenheim,  Oberamts  Geißlingen)
wegen  Dienst=  Verfehlungen  mit  Nöcksscht  auf  die  ihm  z#u  statten  kommenden
Milderungs-Gründe  seiner  bekleideten  Aemter  entsetzt  und  in  sämtliche  Untersuchungs-Kosten
  verurtheilt;.

3.  geqen  den  zu  Kirchheim  in  Untersuchung  gekommenen  David  Gänzle,  von  Köngen,
Oberamts  Eßlingen,  wegen  zwar  kleinen  einfachen  und  ersebten,  aber  im  techtlicken
  Sinne  dritten  Diebstahls,  neben  ZJuscheidung  sämelicher  Untersuchungs-Kosten,
  sechsmonatliche  Westungs=  Arbeitsstrafe  und  nachberige  Verwahrung
  in  einem  Iwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter  Besserung  wenigstens  aber
auf  drei  Menate  erkannt.  «  «""

Im-7.Jnniist:

g--vi"eznsBkaubenteuskqursastunsttneöksuchwggekommvnessranziskaCypsriaiw
von  Lauingen,  wegen  Branddrohung  und  einer  durch  boshaftes  Keuerlegen  veranlaßten
  Gefahr  einer  Feuersbeunst,  wegen  zweier  Diebstäble,  Betrugs,  eingestandenen
  Ehebruchs  und  Seortation  zu  einer  drei  jahrigen  Zuchthausstrafe
imn  Ludwigsburg)  zum  Ersat  des  Schadens  und  ihrer  Arrest.,  und  Azungs",