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Ihnen bestehenden Joll= und Handelsvereins sicher zu stellen, haben Unter-
handlungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar:
einerseits
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Generaldirektor der Steuern Johann Friedrich von
Pommer Esche,
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Alerander Max Philipsborn,
und
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Martin Friedrich Rudolph
Delbräck;
Seine Moajestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchstihren Geheimen Finanzdirektor Carl Ludwig von Barz
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren Ministerialrach Friedrich Wilhelm Heinrich
Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kur fürst von Hessen:
Allerhochlihren Direktor der Haupt-Staatskasse Friedrich Theodor
ode;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine bethei-
ligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majesict dem Koͤnige
von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von
Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-
Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
7 Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudol-
adt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sonders-
hausen,
Ihre